Temporäre Absicherungen [für Baumaßnahmen]


Szenario: Kurzfristig anstehende Baumaßnahme mit umfangreicher Baustellenlogistik,
mehreren Gewerken und Auftragnehmern sowie vielfältigen Zulieferern                  
Eine 100%ige Kontrolle ist nicht mehr zu gewährleisten …?
Lösungsansatz: Zeitlich begrenzte Herauslösung der betroffenen Flächen
aus dem Sicherheitsbereich durch eine temporäre, sturmsichere Absicherung.
Temporärer Sicherheitszaun:
Grundelemente: Rahmenfelder (Füllung Mindestdicke Ø 3,1 mm,
Maschenbreite 35/150 mm), Dreibockständer, demontagesichere
Verschraubungen 3-fach, Übersteigschutz, Unterkriechsicherung,
Zaunhöhe bis 2,75 m OKG, sturmsichere Verankerung nach
3 Varianten für: ungebundene und gebundene Untergründe
(hier nochmals Unterscheidung in Verkehrs- und Nebenflächen)
Procedere: 1) Anmeldung der Baumaßnahme bzw. der beabsichtigten
Ausgrenzung einer Fläche an die zuständige Luftsicherheitsbehörde durch
den Flughafenbetreiber; 2) Genehmigungsverfahren abwarten
(min. 1 Woche – max. 6 Wochen); 3) Aufbau der temporären Absicherung
(alte Grenze muss uneingeschränkt intakt bleiben); 4) behördliche – und bauliche
Abnahme durch Luftsicherheitsbehörde, ggf. Bundespolizei sowie Flughafenbetreiber
(ca. 1 Woche – abhängig von der Güte der Kommunikation); 5) Umschluss der
Bereiche -Absicherung der alten Land-/Luftseite darf geöffnet werden – frühstmöglicher
Baubeginn!!!  Rückführung in den Sicherheitsbereich – Die Rückabwicklung erfolgt
nach der Chronologie Pkt. 1 bis 5 mit dem Zusatz, dass vor dem Umschluss eine
gründliche polizeiliche Untersuchung/Überprüfung der einzugliedernden Flächen
erfolgen muss.
Ganz wichtig: Ein weit verbreiterter Irrtum besteht in der Annahme,
dass temporäre Einfriedungen versetzt werden können. Dies ist niemals
der Fall. Es gilt ausschließlich das Procedere wie vor beschrieben.
Für jede Änderung muss eine neue Absicherung hergestellt werden,
bevor die Bestehende verändert werden darf.
Nicht vergessen: Schächte, Kanäle, Entwässerungsleitungen mit einer
Öffnungsweite > 400 mm müssen ebenfalls temporär durch geeignete
Maßnahmen abgesichert werden (z. Bsp. Vergitterung). Für angrenzende
Bauwerke, wie Gebäude, Masten udgl. sowie Parkmöglichkeiten an der
Sicherheitsgrenze sind temporäre Maßnahmen zu treffen, die entweder
den Sicherheitsabstand von mind. 3m oder dies durch Aufstiegsicherungen
bzw. weitere Absperrungen, wie Ordnungszäune (gegen Parkmöglichkeiten)
sicherstellen. Eine alleinige Beschilderung ist nicht ausreichend.

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