Wichtige mechanische Anforderungen an Sicherheitszäune
 
● Die Zaunhöhe sollte mind. 2,44 m (= ICAO- Maß) bis ca. 6,50 m betragen.
● Zäune dürfen prinzipiell ohne Hilfsmittel nicht überkletter- bzw. unterkriechbar 
   sein (Maschenstruktur rautisch).
● Beschaffenheit der Zaunelemente muss das Durchdringen/Überwinden mit
   Hilfsmitteln (besonderes Augenmerk gelten: Leitern, Seilen, Stangen, Zangen,
   Brecheisen, Äxten, Sägen und Kleinwerkzeugen) hemmen.
● Zäune müssen im Standbereich einer Person einen hohen Durchdringungs-
   widerstand aufweisen (der notwendige Widerstand bestimmt sich nach der
   erforderlichen Reaktionszeit nach Ereignismeldung i. d. R. > 2 bis 4 Minuten).
● Klirrfreie Ausführungen für eine gut funktionierende Zaunüberwachung wird
   mit einteiligen Feldbeplankungen optimal erreicht. Mehrteiliges Über-
   einanderstocken von Einzelmatten ergibt zusätzliche zu verbindende
   Horizontalstöße, die bei Temperaturschwankungen Klirrgeräusche und
   demzufolge Fehlalarme verursachen können.
● Anpassung des Zaunes an die objektbezogene Geländetopographie sollte
   ohne besondere werkseitige Bearbeitung (Zaunsprünge sind Übersteighilfen!)
   möglich sein.
● Spitz- oder rechtwinklige Zauninnenecken sollten auf ihre Winkelhalbierende  
   gebrochen werden, um nicht als Übersteighilfe zu dienen.
● Übersteigsicherungen sollten flexibel ausgebildet und in Angriffsrichtung um
   45° geneigt sein oder zumindest einen freie Überstand besitzen, so dass ein
   Angreifer -einschl. seiner Hilfsmittel- keinen festen Halt erlangen kann. Eine
   starre zzgl. verlängerte flexible Auslage sind das Optimum.
● Die oberen Abschlüsse einer Beplankung sollten gleichzeitig die Funktion
   einer Vogelvergrämung erfüllen (Vermeidung Fehlalarme bei Detektion).
● Unterkriechsicherungen sollten mindestens bis 40 cm UKG wirksam sein, mit
   einer gleichzeitigen Aufwuchssperre kombiniert werden, um den Zaun
   bewuchsfrei zu halten. Damit reduzieren sich Folgekosten bei der
   Bewirtschaftung und mögliche Fehlalarme bei einer Detektion werden
   vermieden.
● Toleranzen beim Pfostenabstand von 2,00 bis 2,50 m müssen möglich sein,
   um für unterschiedlich lange Teilstrecken gleich große Zaunfelder ausbilden
   zu können (Passfelder < 90 cm sind jedoch als Übersteighilfen zu vermeiden).
● Zäune sollten eine Endlosstruktur besitzen, gleitend mit den Pfosten
   verbunden werden können, um Stoßkräfte elastisch ab- bzw. weiterleiten zu
   können.
● Pfosten eines Sicherheitszaunes sollten:
   - variable Flanschmöglichkeiten aufweisen, um Anpassungen, Verstärkungen
     u./od. Zusatzbauteile (z.B. Ausleger, Durchbruchsicherungen oder
     Detektionsanlagen) aus- bzw. nachrüsten zu können, da werkseitige
     Änderungen im eingebauten Zustand nicht mehr oder nur sehr eingeschränkt
     möglich sind.
   - standardisiertes Zubehör für unterschiedliche Beplankungsarten (z.B.
     Gittermatten, Streckmetalle und Rollengeflechten) ohne werkseitige
     Änderungen jederzeit aufnehmen können. Dies dient der Zukunftssicherheit
     für sich ändernde Sicherheitsbedürfnisse.
● Verschraubungen sind möglichst verdeckt und besonders demontagesicher  
   auszuführen. Optimal und kostengünstig sind Durchgangsverschraubungen
   mit Schlossschrauben und Abrissmuttern mit einer Mindestgröße von M8.
● Starre Stoßverbindungen zwischen Beplankung und Pfosten sollten vermieden
   werden (gleitende Ausbildung)
 
Bauliche Anlagen sind bei der Planung einer detektierten Zaunanlage zwingend zu berücksichtigen.
 
Aufgehende Bauteile wie Fassaden, Masten etc. sind, falls der Abstand
zum Zaun weniger als 3,0 bis 6,0 m beträgt, mit zusätzlichen Maßnahmen zu sichern.
Hier kann sowohl die Zaunhöhe soweit erhöht werden, dass die volle Sicherungsfunktion wie bei
der Regelhöhe wieder erreicht wird, als auch Aufsteigesicherungen (Masten) zieldienend zum
Einsatz kommen. Gesonderte Maßnahmen sind auch dann zu treffen, wenn Fahrzeuge unmittelbar
an der Anlage abgestellt werden können.
 
Darüber hinaus gelten die Grundsätze des „Handbuch Perimetersicherung“
(Hrsg: Verband für Sicherheitstechnik e.V.)  mit redaktionellem Anforderungsprofil:
-der Sicherheitsgruppe Justizvollzug Baden-Württemberg
-des LKA Sachsen
-des Verband für Sicherheitstechnik e.V., Hamburg