Permanente Flughafen-Sicherheitszaunanlagen [Grundlagen]



Aufgabenstellung: Herstellung einer permanenten Metallsicherungsanlage an der Grenze zwischen Land-/Luftseite nach international anerkanntenStandards – hier ICAO,sowie länderspezifische Normen
Forderungen ICAO: Verallgemeinerte Vorgaben, welche durch nationale Normen und Standards interpretiert werden können.
Zaunhöhe: Regelhöhe mind. 2,44 m; Abweichung sind an solchen Stellen vorzunehmen, wo
Mindestabstände zu Bauten, Luftverkehrsflächen od. beweglichenGegenständen (Kfz) nicht
sichergestellt werden können. Sicherheitsbehörden akzeptieren hier oft die Erhöhung der
Sicherungsanlage auf 4,44 m, da ein Über-klettern bzw. Abspringen aus dieser Höhe in den
Luftsicherheitsbereich den Schwierigkeitsgrad der Regelhöhe übersteigt (Einzelfallprüfung
erforderlich)
Beschaffenheit der Sicherungsanlage(Komponenten):
Pfosten aus Stahlprofil mit Fundament; Beplankung aus Stahlgeflecht- od. Gitter – Maschenbreite max 50mm, Drahtstärke mind. 3,1 mm;

Übersteigschutz in Angriffsrichtung geneigt (wobei die Angriffsrichtung nicht klar definiert ist und beide Seiten betreffen kann,daher oft Y- Ausbildung) – Bespannung mit Stacheldraht, S- Draht [Natodraht] oder auch Stahlgeflecht;

Unterkriechschutz 40 cm ins Erdreich ragend, aus –eingelassenen Geflecht, Borden, Platten mit entspr. Unterbeton, Betonfertigteile oder gegossene Fundamentbalken, an den Pfosten sind Niederhalter für denunteren Spanndraht vorzusehen – in Feldmitte ist mind. ein zusätzlicher Erd- od. Betonanker vorzusehen.

Eckausbildungen sind so zu gestalten, dass diese > = 135°betragen (90°oder kleinere Innenecken sind Übersteighilfen)

Ganz wichtig:
Die DIN 1055 neueste Fassung findet immer Anwendung, besonders zu beachten beider
Planung – Windzonen, Eislasten, Benetzungsgrad, Frosttiefe und eine klare Angabe zu
Fundamentgröße und Widerstandsmoment der Pfostenprofile.

Mindestabstände: zu Gebäuden > 6 m, zu Masten, Schildern etc. > 3 m,
Luftverkehrsflächen > 60 m (sonst zusätzliche Maßnahmen erforderl.)
Kennzeichnung der juristischen Grenze: neben der Absicherung gegen Einbruch  durch die Anlage selbst, sollte immer eine verbale Kennzeichnung desverbotenen Bereichs vorgenommen werden. Die Anbringung sollte in jedem Falle an gut zugänglichen Abschnitten vorhanden sein, ansonsten i. d. R. alle 100 –150 lfdm
Weitere Planungsrichtlinien:
Drahtgeflechte sind starren Gittermatten -wenn möglich- immer vorzuziehen, da sich diese
Geländeunebenheiten optimal anpassen (keine Sprünge undAusgleichsarbeiten oder werkseitige Zuschnitte erforderlich) sowie besser reproduzierbar und preiswerter sind.
Oberflächenbeschichtung: für Drähte haben sich Zink- Aluminium- Legierungen durchgesetzt,
da diese den Angriffen durch Salz und Laugen (Winterdienst)während der Abschreibungszeit
standhalten. Von plastummantelten Drähten ist abzusehen, da diese die Zaunspannung negativ beeinflussen und umweltpolitischals Sondermüll zu entsorgen sind.
Pfostenprofile sind mind. 80µm stark feuerverzinkt nach DIN EN 1461 – hier ist eine zusätzliche Pulverbeschichtung aus ästhetischen Gesichtpunkten möglich.
Weitere Abstände: Beplankung zu Untergrabeschutz max. 50 mm, Bodenabstand Tore max. 120 mm
Beispieldarstellung: Sicherheitsdrahtgeflechtzaun mit erhöhten Anforderungen
Bilddarstellung: Flexibler fedegelagerter Übersteigschutz
(Einbindung in Detektion möglich) Doppelbespannung mit  Spezialgeflecht
für besonders hohen Durchdringungs-widerstand – ab Alarmmeldung sind 140
Schnitte für ein Mannloch notwendig